Absenz-, Dispensations- und Jokertagregelung
Liebe Eltern
Per 1. Oktober 2026 tritt an der Schule Sempach eine neue Absenz-, Dispensations- und Jokertagregelung in Kraft. Die vollständige Regelung finden Sie im Anhang.
Gerne machen wir Sie auf die wichtigsten Änderungen aufmerksam:
- Neu stehen allen Schülerinnen und Schülern vier Jokertag-Halbtage pro Schuljahr zur Verfügung. Diese können ohne Angabe von Gründen bezogen werden. Dabei sind die im Reglement festgelegten Einschränkungen zu beachten.
- Jokertage müssen mindestens drei Schultage im Voraus über Klapp angemeldet werden.
- Für Schülerinnen und Schüler der Sekundarschule gilt neu: Während der gesamten Sekundarschulzeit kann nebst den Jokertagen nur einmal ein Dispensationsgesuch für eine voraussehbare Abwesenheit eingereicht werden.
- Dispensationsgesuche sind unabhängig von der Dauer weiterhin über die Klassenlehrperson einzureichen.
Wir bitten Sie, die neue Regelung sorgfältig zu lesen und bei künftigen Abwesenheiten zu berücksichtigen. Bei Fragen dürfen Sie sich gerne an die Klassenlehrperson oder die Schulleitung wenden.
Freundliche Grüsse
Petra Degen, Reto Flückiger und Birgit Höntzsch
Zugehörige Objekte
| Name | Download | ||
|---|---|---|---|
| Abwesenheit- und Dispensationsregelung Sempach (PDF, 120 kB) | Download | 0 | Abwesenheit- und Dispensationsregelung Sempach |
| Dispensationsgesuch (DOCX, 134 kB) | Download | 1 | Dispensationsgesuch |


