Absenz-, Dispensations- und Jokertagregelung
Per 1. Oktober 2026 tritt an der Schule Sempach eine neue Absenz-, Dispensations- und Jokertagregelung in Kraft. Die vollständige Regelung finden Sie unten.
Gerne machen wir Sie auf die wichtigsten Änderungen aufmerksam:
- Neu stehen allen Schülerinnen und Schülern vier Jokertag-Halbtage pro Schuljahr zur Verfügung. Diese können ohne Angabe von Gründen bezogen werden. Dabei sind die im Reglement festgelegten Einschränkungen zu beachten.
- Jokertage müssen mindestens drei Schultage im Voraus über Klapp angemeldet werden.
- Für Schülerinnen und Schüler der Sekundarschule gilt neu: Während der gesamten Sekundarschulzeit kann nebst den Jokertagen nur einmal ein Dispensationsgesuch für eine voraussehbare Abwesenheit eingereicht werden.
- Dispensationsgesuche sind unabhängig von der Dauer weiterhin über die Klassenlehrperson einzureichen.
Bei Fragen dürfen Sie sich gerne an die Klassenlehrperson oder die Schulleitung wenden.
Informationen
- Datum
- 16. September 2026
- Herausgeber/-in
- Schule Sempach
Dokumente
| Name | Download | ||
|---|---|---|---|
| Abwesenheit- und Dispensationsregelung Sempach (PDF, 120 kB) | Download | 0 | Abwesenheit- und Dispensationsregelung Sempach |
| Dispensationsgesuch (DOCX, 134 kB) | Download | 1 | Dispensationsgesuch |


