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Absenz-, Dispensations- und Jokertagregelung

Per 1. Oktober 2026 tritt an der Schule Sempach eine neue Absenz-, Dispensations- und Jokertagregelung in Kraft. Die vollständige Regelung finden Sie unten.

Gerne machen wir Sie auf die wichtigsten Änderungen aufmerksam:

  • Neu stehen allen Schülerinnen und Schülern vier Jokertag-Halbtage pro Schuljahr zur Verfügung. Diese können ohne Angabe von Gründen bezogen werden. Dabei sind die im Reglement festgelegten Einschränkungen zu beachten.
  • Jokertage müssen mindestens drei Schultage im Voraus über Klapp angemeldet werden.
  • Für Schülerinnen und Schüler der Sekundarschule gilt neu: Während der gesamten Sekundarschulzeit kann nebst den Jokertagen nur einmal ein Dispensationsgesuch für eine voraussehbare Abwesenheit eingereicht werden.
  • Dispensationsgesuche sind unabhängig von der Dauer weiterhin über die Klassenlehrperson einzureichen.

Bei Fragen dürfen Sie sich gerne an die Klassenlehrperson oder die Schulleitung wenden.

Informationen

Datum
16. September 2026
Herausgeber/-in
Schule Sempach

Dokumente

Name Download
Abwesenheit- und Dispensationsregelung Sempach (PDF, 120 kB) Download 0 Abwesenheit- und Dispensationsregelung Sempach
Dispensationsgesuch (DOCX, 134 kB) Download 1 Dispensationsgesuch

Zugehörige Objekte

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